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Kein Anspruch auf Schadenersatz

 Wird eine Person während einer Wanderung durch einen herabstür­zenden Ast verletzt, hat sie keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 2. Oktober 2012 entschieden (Az.: VI ZR 311/11). Der Klägerin war im Juli 2006 bei leichtem Wind auf einem Forstwirtschaftsweg der Ast einer rund fünf Meter neben dem Weg stehenden Eiche auf den Hinterkopf ge­fallen. Als Folge erlitt die Frau eine schwere Hirnschädigung.

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