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Kein Anspruch auf Schadenersatz |
Wird eine Person während einer Wanderung durch einen herabstürzenden Ast verletzt, hat sie keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 2. Oktober 2012 entschieden (Az.: VI ZR 311/11). Der Klägerin war im Juli 2006 bei leichtem Wind auf einem Forstwirtschaftsweg der Ast einer rund fünf Meter neben dem Weg stehenden Eiche auf den Hinterkopf gefallen. Als Folge erlitt die Frau eine schwere Hirnschädigung.